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Erdungsanlagen –
LPS (Lightning Protection Systems)
nach DIN 18014, DIN EN 62305 (VDE 0185-305)

Die beiden essenziellen Funktionen von Erdungsanlagen in Blitzschutzsystemen liegen in der Ableitung der Blitzstromeinwirkungen in die Erde sowie in der Minimierung der entstehenden Potenzialunterschiede. Weitere Anwendungsfelder sind unter anderem die Funktionserdung (sicherer Betrieb von elektrischen und elektronischen Einrichtungen) sowie die Schutzerdung vor elektrischem Schlag. Erdungsanlagen bestehen aus einem Fundamenterder (Funktionspotentialausgleichsleiter) sowie einer Ringerdung, eventuell in Kombination mit Tiefenerdung.

Folgende Anforderungen sind laut DIN 18014 zu erfüllen

  • Der Fundamenterder ist als geschlossener Ring auszuführen
  • Der Fundamenterder ist in den Fundamenten der Außenwände oder alternativ in der Fundamentplatte anzuordnen. 
  • Der Fundamenterder ist auf der untersten Bewehrungslage zu errichten. 
  • Der Fundamenterder ist in max. 20 x 20 Meter große Maschen aufzuteilen. 
  • Geeignetes Material: verzinkter Bandstahl mindestens 30 mm x 3,5 mm oder verzinkter Rundstahl mindestens 10 mm. 
  • Zum Schutz vor Korrosion ist der Fundamenterder mindestens 5 cm fest von Beton umschlossen zu montieren. 
  • Je nach baulichen Begebenheiten kann der Fundamenterder flach oder hochkant verlegt werden. 
  • In Abständen von zwei Metern ist der Fundamenterder entweder mittels Schweißverbindungen oder mittels geeigneter Bewehrungsklemmen mit der Bewehrung zu verbinden. 
  • Für Anschlussfahnen außerhalb des Betons sind ausschließlich Leitungen aus nichtrostendem Stahl (Werkstoff-Nr.: 1.4571), Erdungsfestpunkte sowie NYY-Leitungen zu verwenden. 

Die Fundamenterdung

Nach der DIN 18014 ist eine Fundamenterdung (Funktionspotenzialausgleichsleiter) Bestandteil der elektrischen Anlage. Somit ist die Errichtung dieser ausschließlich durch zertifizierte Blitzschutz- und/ oder Elektrofachkräfte oder unter deren Aufsicht erlaubt.

Die Ringerdung

Eine Ringerdung (Erdung Typ B) wird bei bestehenden Bauten Bestandteil der Erdungsanlage. Er ist außerhalb der Fundamente im durchfeuchteten, frostfreien Bereich erdfühlig zu verlegen, um einen konstant niedrigen Erdausbreitungswiderstand zu erzielen. Hauptsächlich zum Einsatz kommt er, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Fundamenten mit erhöhtem Erdungswiderstand 
  • „Weißer Wanne“ – z.B. wasserundurchlässiger (WU-) Beton 
  • „Schwarzer Wanne“ – z.B. bei Bitumenabdichtung 
  • Perimeterdämmung – z.B. Vollperimeterdämmung, kapillarbrechende Bodenschichten 
  • Die Fundamenterdung und die Ringerdung sind untereinander zu verbinden. 
  • Die Ringerdung ist > 0,5 mtr. tief und im Abstand von ca. 1 mtr. vom Gebäude entfernt zu installieren. 
  • Geeignetes Material: V4a-Flachmaterial mindestens 30 mm x 3,5 mm oder V4a-Rundmaterial mindestens 10 mm sowie Kupferseile (blank oder verzinnt), mehr-drahtig, Mindestquerschnitt 50 mm²

Die Tiefenerdung

Eine Tiefenerdung (Erdung Typ A) erfolgt üblicherweise mittels 20 mm- oder 25 mm-Stangen, die per Vibrationshammer ins Erdreich getrieben werden. Hier hat sich im Durchschnitt eine Länge von 9,00 Metern, lotrecht ins Erdreich eingebracht, als sinnvoll erwiesen. Aufgrund unterschiedlicher Bodenbeschaffenheiten können diese zum Erreichen des normgerechten Widerstandswertes auch tiefer / länger eingetrieben werden. Zum Einsatz kommt eine Tiefenerdung z.B.

  • bei der Instandsetzungsmaßnahme mängelbehafteter Erdungsanlagen, um in tieferen Bodenschichten, die von jahreszeitlichen Feuchtigkeits- und Temperaturschwankungen unberührt bleiben, Widerstandswerte zu verringern.
  • sollte eine Ringerdung nicht geschlossen verlegt werden können.
  • beim nachträglichen Einbringen im Gebäudeinneren als Potenzialerdung.
  • Geeignetes Material: Werkstoff Edelstahl Niro, z.B. 1.4571 bzw. feuerverzinkter Stahl

Die Dokumentation der Erdungsanlage ist ebenso wie die Planung und Montage in der DIN 18014 geregelt und ausschließlich von zertifiziertem Fachpersonal auszuführen.
Wir beraten Sie gern.